Unsere Schwesterorganisation, die Förderation der Aleviten Gemeinden in Österreich, führt gegen das Kultusamt seit fast einem Jahrzehnt einen Rechtsstreit zur Anerkennung als Religionsgesellschaft.

Aufgrund des Österreichischen Islamgesetzes, versucht der Staat unsere Schwesterorganisation in eine sich ausschließlich islamisch bekennende Organisation zu verorten.

Das Vorgehen des Kultusamtes stellt einen Eingriff in die Integrität des österreichischen Vertretungsorgans der Aleviten dar und ist somit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar.

Zudem verstößt das Kultusamt selbst gegen das Neutralitätsgebot und missachtet den innerstaatlich verankerten Pluralismus.

Ganz anders in Deutschland!

Denn hier gilt das Recht auf Religionsausübung zu den vornehmsten Menschenrechten.

Ein Meilenstein für das Alevitentum ist, dass in unserer Bundesrepublik unser Glaube in freiheitlicher Demokratie die würdige tatsächliche und auch rechtliche Anerkennung genießt.

Eine Anerkennung als eigenverantwortliche und eigenständige Religionsgemeinschaft – ganz im Sinne unseres Grundgesetzes.

Am 30. Januar 2019 wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien erwartet.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Abwägung des Gerichts im Sinne der Pluralität und dem Menschenrecht auf Bekenntnisfreiheit ausfallen wird.

 

Alevitische Gemeinde Deutschland e.V.

 

Für weitere Fragen:

info@alevi.com

 

 

 

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